Sex am Arbeitsplatz – wenn die Lust zur Kündigung führt

von Maximilian

Insgeheim hatte wohl jeder von uns schon einmal das Verlangen nach einer heißen Liebelei im Büro. Einige haben diese Lust wohl schon das ein oder andere Mal unbemerkt an ihrem Arbeitsplatz befriedigt und gemeinsam mit der Partnerin oder auch einer attraktiven Kollegin das Büro in einen versauten Schauplatz verwandelt. Für viele bleibt diese unglaublich anziehende Erfahrung doch oftmals eine Fantasie aus Angst vor möglichen Konsequenzen. Doch welche Auswirkungen oder gar Strafen kann Sex am Arbeitsplatz tatsächlich mit sich ziehen? Diese Frage möchten wir dir hier beantworten und dir zugleich einige Tipps mit auf den Weg geben, um die schnelle Nummer am Arbeitsplatz unbeobachtet genießen zu können.

Da es sich bei dem eigenen Arbeitsplatz meist um einen öffentlichen Ort handelt, kann man sich grundsätzlich nie sicher sein, nicht von einem Kollegen oder Kunden während des Aktes überrascht zu werden. Da aber genau diese Gefahr des „Erwischt-Werdens“ und das damit verbundene Risiko, das den Sex am Arbeitsplatz so besonders reizvoll und heiß macht, lassen wir uns gern von unserer Lust leiten und tun einfach, was uns gerade scharf macht. Wenn wir hierbei jedoch von unserem Vorgesetzten oder einem unserer Kollegen erwischt werden, hat der Spaß leider schlagartig ein Ende und Scham macht sich breit.

Doch ist Sex am Arbeitsplatz tatsächlich ein Grund zur Kündigung?

Nein. In der Regel führt ein solches Ereignis nicht gleich zu einer Kündigung, sondern meist zu einer mündlichen oder auch schriftlichen Abmahnung. Mit etwas Glück kann dieses Vergehen von den Vorgesetzten auch als einmaliger Ausrutscher geahndet werden und mit einer Ermahnung oder einem unangenehm peinlichen Personalgespräch abgetan werden. Sollte es sich jedoch nicht um das erste Mal handeln, dass man dich beim Sex in den Unternehmensräumen auf frischer Tat ertappt hat, kann dies durchaus einen Kündigungsgrund darstellen. Natürlich heißen Arbeitgeber es überhaupt nicht gut, wenn Sex in den firmeneigenen Büroräumen stattfindet, noch weniger, wenn sich dies herumspricht und die anderen Mitarbeiter oder gar Kunden Wind von dem Ereignis bekommen.

Mit einer Anzeige oder einer Strafe seitens des Gesetzes ist nicht zu rechnen, da Sex am Arbeitsplatz an sich nicht strafbar ist. Wenn es sich jedoch um einen öffentlichen Ort handelt, an dem du den Sex ganz bewusst vor den Augen anderer Menschen oder gar Kindern betreibst, könnte schnell eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ins Hause flattern. Da es in der Regel aber ohnehin nicht im Sinne der Beteiligten ist, dass der gemeinsame Sex öffentlich zur Show gestellt wird, kannst du dich bezüglich Bestrafung ganz entspannt zurücklehnen.

Wenn der Sex sich nicht nur am Arbeitsplatz, sondern noch dazu während der Arbeitszeit abgespielt hat, kann das deinen Chef natürlich gleich doppelt ärgern. Hierbei ist es nicht relevant, ob deine Partnerin auch privat das Bett mit dir teilt oder aber ob es sich um eine Affäre oder eine Kollegin aus dem Büro handelt. Auch wenn die heiße Nummer erst nach Feierabend und somit nach Ende der regulären Bürozeiten stattfindet, ist dies am Arbeitsplatz nicht gestattet. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber mit sogenannter missbräuchlicher Nutzung der Arbeitsstätte argumentieren und ebenfalls eine Abmahnung aussprechen.

Anders verhält es sich jedoch dann, wenn es sich bei den Beteiligten um Mitarbeiter handelt, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen. Hierunter verstehen sich beispielweise Mitarbeiter und Auszubildende oder aber Vorgesetzter und Sekretärin. In einem solchen Fall stehen sehr schnell die Begriffe „Sex mit einer Schutzbefohlenen“ oder aber „sexuelle Nötigung/Belästigung“ im Raum. Bei beiden handelt es sich um Straftaten, die eine unmittelbare fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit sich ziehen können und für den Fall, dass die Schutzbefohlene Anzeige erstatten möchte oder meldet, dass der Sex nicht einvernehmlich gewesen ist, muss auch mit weitaus härteren Bestrafungen gerechnet werden.

Tipps für ein unbeobachtetes Vergnügen

Damit der Sex nicht nur ein unvergessliches, sondern auch ein intimes Ereignis bleibt, solltest du die nachstehenden Tipps unbedingt beachten. In erster Linie solltest du dir bei der Wahl deiner Partnerin sicher sein. Es ist von großer Bedeutung, dass du ihr trauen kannst und ihr Diskretion gegenüber den Kollegen ebenso wichtig ist wie dir. Es gibt wohl kaum etwas unangenehmeres, als am „Morgen danach“ das Gesprächsthema unter den gesamten Mitarbeitern im Büro zu sein. Außerdem solltest du dich nicht nur vergewissern, dass euch im Moment des Sex keiner zuschauen kann, sondern dich auch davon überzeugen, dass euer Techtelmechtel nicht unglücklicherweise von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wird und als Videomaterial für alle Zeiten festgehalten werden kann. Auch nach dem Lustspiel solltest du den Ort des Geschehens noch einmal sorgfältig absuchen damit keine Kleidungsstücke oder gar benutzte Kondome versehentlich zurückgelassen werden. Spuren verwischen ist hier das Stichwort. Ein weiterer durchaus hilfreicher Tipp beim Sex während der Bürozeiten ist es außerdem, sich nie vollständig zu entkleiden. Besser ist es, nur das nötigste auszuziehen, sodass du bzw. ihr im Bruchteil einer Sekunde wieder vollständig gekleidet seid, sollte sich unangemeldeter Besuch nähern.

Wenn du diese kleinen Tipps beachtest, steht der aufregenden Auslebung deiner Fantasien nichts mehr im Wege.

 

Foto: Andrey Popov / stock.adobe.com

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